Mittwoch, 3. August 2016

Rechtssprechung unkonventionell

Beim Stöbern im Internet fand ich zufällig unter anderen dieses Urteil: 

Vor ca. 16 Jahren versetzte ein Schichtleiter einer seiner Mitarbeiterinnen zum Zwecke der Leistungsförderung und Disziplinierung einen Tritt in den Hintern, woraufhin der Schichtleiter von seinem Arbeitgeber umgehend die Kündigung erhielt. 

Jedoch nach Meinung des Schichtleiters war ein Tritt noch lange kein Grund für eine Kündigung, woraufhin er gegen seinen Arbeitgeber Klage einreichte.

Daraufhin wurde folgendes Urteil gesprochen:

Die Kündigung war rechtmäßig, da keine betriebliche Tätigkeit, auch wenn mit der Absicht der Leistungssteigerung erteilt. 

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