Montag, 23. Juli 2018

Befristete Arbeitsverträge


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Eigentlich darf laut Gesetz ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit einer Person ohne Sachgrund in der Regel höchstens für eine Dauer von zwei Jahren befristen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes haben Arbeitnehmer entweder einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, oder der Arbeitnehmer darf vom Arbeitgeber nicht weiter beschäftigt werden.

Diese Regelung gilt aber nicht, wenn ein Haustarifvertrag Befristungen ohne Sachgrund für einen längeren Zeitraum zulässt. In diesem Fall können sogar neun befristete Arbeitsverträge im Zeitraum von sieben Jahren zulässig sein.

Geklagt  hatte ein Arbeitnehmer, der bei einer konzerneigenen Zeitarbeitsfirma beschäftigt war auf Festanstellung, weil er von dieser Zeitarbeitsfirma seit 2005 innerhalb des Konzerns insgesamt neunmal ohne Sachgrund befristet verliehen wurde.
Seine Klage war erfolglos.

Die Ablehnung der Klage wurde dadurch begründet, dass lt. dem mit der IG Metall abgeschlossenen Haustarifvertrages die Befristungen zulässig waren. Der Tarifvertrag an sich sei ebenfalls nicht zu beanstanden.

Die Tarifparteien können zwar sachgrundlose Befristungen nicht unbeschränkt zulassen. Die zulässigen Grenzen seien in diesem Fall aber nicht überschritten worden. 

(Quelle: VDAA e.V. - Presse & Nachrichten)

Entscheidung vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf



 


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